Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

Eine Scheidung muss nicht immer im Desaster enden. Viel Leid – besonders das der minderjährigen Kinder kann vermieden werden, wenn Eltern sich im Vorfeld darüber im Klaren  sind, die Bedürfnisse der Kinder während und nach der 
Scheidung in den Mittelpunkt zu stellen.  

Weitere Informationen über die verpflichtende Elternberatung nach § 95 : www.trennungundscheidung.at